Steuer, welche die staatlich anerkannten Kirchgemeinden von den Angehörigen ihrer Konfession sowie von den juristischen Personen zur Deckung kirchlicher Ausgaben erheben. Staatlich anerkannte Kirchgemeinden sind in den meisten Kantonen die Kirchgemeinden der evangelisch-reformierten Landeskirche, die römisch-katholischen Kirchgemeinden sowie die christkatholischen Kirchgemeinden.