Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgeber oder einem Leistungsschuldner vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird. Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung sowie Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Darunter fallen beispielsweise im Ausland wohnhafte Künstler, die für einen Auftritt in die Schweiz kommen. Das Quellensteuerverfahren tritt in der Regel an die Stelle des ordentlichen Verfahrens zur Erhebung der Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde.