Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Gebäude-bestandteilen durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Glasbruch; eingeschlossen sind beispielsweise auch Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder und Fensterläden.
Je nach Kanton gelten andere Bestimmungen, wo was versichert werden muss oder kann. Fragen Sie unsere Spezialisten, wir sind gerne für Sie da!
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB
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