Zu diesem Thema hat die Zeitschrift Cash-Daily im Bericht vom 11.11.2008 Stellung genommen.
Folgender Artikel wurde verfasst:
Ich habe eine Lebensversicherung. Ist mein darin angespartes Kapital wegen der Finanzkrise gefährdet?
Vor mehr als 20 Jahren habe ich bei der Winterthur eine Lebensversicherung abgeschlossen, die 2010 abläuft. Ist das Kapital wegen der Finanzkrise gefärdet? Soll ich die Versicherung auflösen? Mir ist klar, dass ich bei einer vorzeitigen Auflösung auch Geld verlieren würde. H.M. aus R.
Nein, Ihr Kapital ist nicht gefährdet. Die in Lebensversicherungen investierten Gelder sind - anders als beim Einlageschutz der Banken - umfassend geschützt.
Dafür sorgt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem die Versicherer unterstellt sind.
Dieses legt fest, dass ein Versicherungsunternehmen die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen durch "gebundenes Vermögen" sicherstellen müssen. Dieses Vermögen fällt in einem Konkursfall nicht in die Konkursmasse!
Die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), prüft regelmässig, ob sich die Versicherungen an die Vorschriften in Bezug auf das gebundene Vermögen halten.
Bei Lebensversicherungen kann das BPV im Konkursfall einer Gesellschaft zudem anordnen, dass die Policen und das zugehörige gebundene Vermögen von anderen Versicherern übernommen werden.
Auf diese Weise blieben die Versicherungsverträge weiter bestehen.
Es besteht also kein Grund, Ihre Lebensversicherung vor 2010 aufzulösen!