Als Erwerbstätiger stehen Ihnen die gebundene Altersvorsorge (Säule 3a) und die freie Altersvorsorge (Säule 3b) offen. In der gebundenen Altersvorsorge können Sie bei einer Versicherung oder einer Bank einen Betrag von gegenwärtig max. 6'566.-- Franken pro Jahr einzahlen. Die einbezahlten Gelder sind in der Regel frühestens 5 Jahre vor dem Pensionierungsalter wieder verfügbar. Den einbezahlten Betrag können Sie vom steuerbaren Einkommen absetzen, müssen ihn aber beim Bezug versteuern. In der freien Vorsorge gelten keine Beschränkungen. Die Lebensversicherer bieten in beiden Fällen interessante Möglichkeiten an und erlauben es Ihnen, schon mit kleinen Beträgen für das Alter zu sparen.
Alles Wissenswerte rund um das 3-Säulen-Konzept >AHV/IV - BVG/UVG - 3a/3b<.. der schweizerischen Vorsorge: alles, was Sie über Ihre private Vorsorge wissen sollten sowie aktuelle Informationen über die obligatorische Vorsorge (AHV/IV und BVG/UVG).
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