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Auf Grund der unten beschiebenen Anpassung im 2007 haben die meisten Gesellschaften ein ausserordentliches Kündigungsrecht für ihre Kunden eingeräumt.

Das heisst, Sie können in diesem Jahr ihre Versicherungspolice per Hauptverfall künden und zu einer günstigern Versicherung wechseln.

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Bern, 18.10.2006 -
Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die Unwetter im Sommer 2005 in der Schweiz machen eine Erhöhung der Deckungslimiten in der Elementarschadenversicherung notwendig. Der Bundesrat hat die Erweiterung der Deckungslimiten
gutgeheissen und die Selbstbehalte in der Aufsichtsverordnung (AVO) angepasst.

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhabe und Gebäuden, die durch Hochwasser,Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.

Deckungsumfang und Prämientarife sind für alle Privatversicherer in der Schweiz einheitlich und verbindlich.Angesichts seiner hohen sozialpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung wurde dieser Grundsatz 1993 gesetzlich verankert.

Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die Unwetter im Sommer 2005 in der Schweiz zeigen, dass die heutigen Deckungslimiten von CHF 250 Millionen in der Elementarschadenversicherung für Gebäude und für Fahrhabe nicht mehr ausgereicht haben. Nach heutigen
Erkenntnissen hat sich eine Erhöhung der Deckungslimite auf je 1 Milliarde Franken sowohl für Gebäude als auch für Fahrhabe aufgedrängt.

Zur notwendigen Erweiterung der Deckungslimiten musste die Aufsichtsverordnung (AVO) geändert werden. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Kapazitätserweiterung auf je CHF 1 Mia wird durch eine bescheidene Prämienerhöhung und eine Anpassung der Selbstbehalte finanziert.

Adresse für Rückfragen:
Gerald Stooss, Leiter Schadenversicherung, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel 031 322 83 38
Herrausgeber:
Bundesamt für Privatversicherungen

 
     
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