Auch bei Überführungen und Import von Motofahrzeugen sind wir Ihnen versicherungstechnisch gerne behiflich, sei es bei Neuzuzügern aus dem Ausland oder weil Sie ein Auto aus dem Ausland importieren möchten.
Frist zur Zulassung: 12 Monate für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden 1 Monat für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden
Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind. Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Vorgehen:
Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Haftpflichtdeckung Kontakt auf
Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamts Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor und bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.
Benötigte Unterlagen:
Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen)
Bestätigung der Verzollung (Quittung)
Bestätigung Haftplichtversicherung
Abgasheft
Nachweis einer ausländischen Zulassung
Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs
Aufenthaltsbewilligung (Original)
Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen vorgelegt werden: 1. eine Bestätigung über den Abgas-Ausstoss, 2. eine Bestätigung über den Lärm-Ausstoss
Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangschein)
Führerschein:
Ihr ausländischer Führerschein ist während den ersten 12 Monaten in der Schweiz gültig. Nach dieser Zeit ist ein Schweizer Ausweis obligatorisch. Während dieses Jahres können Sie Ihren ausländischen Führerschein auf dem Strassenverkehrsamt Ihres Kantons gegen einen Schweizer Permis eintauschen. Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.
Benötigte Dokumente:
Führerscheinantrag (erhältlich beim Strassenverkehrsamt)
Aufenthaltsbewilligung
Amtlicher Ausweis
2 neuere Passfotos
Augenärztliches Attest
Ausländischer Führerschein (Original)
Besitzen Sie ein Fahrzeug:
länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz
seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz
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Verzollung:
Sie können Ihr Fahrzeug mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, einführen.
Wenn Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt wird, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen
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Zu bezahlende Steuern:
Sie müssen keine Einfuhr- oder Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie Ihr Fahrzeug während den ersten 12 Monaten in der Schweiz nicht verkaufen.
- Fahrzeugausweis - Antrag "Zollbehandlung von Übersiedlungsgut" - Amtlicher Ausweis - Kaufvertrag oder Rechnung - Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz Aufenthalts- bewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
- Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pacht- vertrag) - Fahrzeugausweis - Kaufvertrag oder Rechnung - Amtlicher Ausweis