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Auch bei Überführungen und Import von Motofahrzeugen sind wir Ihnen versicherungstechnisch gerne behiflich, sei es bei Neuzuzügern aus dem Ausland oder weil Sie ein Auto aus dem Ausland importieren möchten.


Frist zur Zulassung:                                                                          12 Monate               für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden 
1 Monat                  für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden

Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Vorgehen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
  • Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Haftpflichtdeckung Kontakt auf
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamts Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor und bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen)
  • Bestätigung der Verzollung (Quittung)
  • Bestätigung Haftplichtversicherung
  • Abgasheft
  • Nachweis einer ausländischen Zulassung
  • Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs
  • Aufenthaltsbewilligung (Original)
  • Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen vorgelegt werden: 1. eine Bestätigung über den Abgas-Ausstoss, 2. eine Bestätigung über den Lärm-Ausstoss
  • Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangschein)

Führerschein:

  • Ihr ausländischer Führerschein ist während den ersten 12 Monaten in der Schweiz gültig. Nach dieser Zeit ist ein Schweizer Ausweis obligatorisch.
    Während dieses Jahres können Sie Ihren ausländischen Führerschein auf dem Strassenverkehrsamt Ihres Kantons gegen einen Schweizer Permis eintauschen.                                                                          Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.

Benötigte Dokumente:

  • Führerscheinantrag (erhältlich beim Strassenverkehrsamt)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Amtlicher Ausweis
  • 2 neuere Passfotos
  • Augenärztliches Attest
  • Ausländischer Führerschein (Original)


Besitzen Sie ein Fahrzeug:länger als 6 Monate
vor dem Umzug in die Schweiz 
seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz   
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Verzollung:    Sie können Ihr Fahrzeug mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen
Gegenstände benötigen,
einführen.
Wenn Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt wird, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen          
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Zu bezahlende
Steuern:
Sie müssen keine Einfuhr-
oder
Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie Ihr Fahrzeug während den ersten 12 Monaten in der Schweiz nicht verkaufen.
Einfuhr-Steuer
- Zollgebühren
- Verbraucher-Abgabe    
  (4%)
- MWST (7.6%)
- Steuer
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Benötigte Dokumente :- Fahrzeugausweis
- Antrag "Zollbehandlung von 
  Übersiedlungsgut"
- Amtlicher Ausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis über Tätigkeit in
  der Schweiz Aufenthalts-
  bewilligung, Arbeitsvertrag,
  Pachtvertrag)
- Nachweis über Tätigkeit in
  der Schweiz
  (Aufenthaltsbewilligung,
  Arbeitsvertrag, Pacht-
  vertrag)
- Fahrzeugausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Amtlicher Ausweis
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Frist zur Zulassung : 12 Monate 1 Monat


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