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Wann kann ein Versicherungsvertrag gekündet/gewechselt werden!

  • neu!!! per 01.01.2006 kann der Versicherungsvertrag ohne Prämienverlust bei jedem  Fahrzeugwechsel gekündet werden
  • bei einem Halterwechsel 
  • bei einer Prämienanpassung
  • bei Vertragsablauf (3 monatige Kündigungfrist beachten)
  • im Schadenfall (nicht Totalschadenfall) 

Selbstverständlich erledigen wir die Kündigung / den Versicherungswechsel für Sie oder sind Ihnen dabei gerne behilflich!

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