
Wann kann ein Versicherungsvertrag gekündet/gewechselt werden!
- neu!!! per 01.01.2006 kann der Versicherungsvertrag ohne Prämienverlust bei jedem Fahrzeugwechsel gekündet werden
- bei einem Halterwechsel
- bei einer Prämienanpassung
- bei Vertragsablauf (3 monatige Kündigungfrist beachten)
- im Schadenfall (nicht Totalschadenfall)
Selbstverständlich erledigen wir die Kündigung / den Versicherungswechsel für Sie oder sind Ihnen dabei gerne behilflich!
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